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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

2020

Den Anwalt für Baurecht einschalten

Auf einer Baustelle kann es manchmal zu Problemen kommen. Es ist möglich, dass die Handwerker die Arbeiten nicht so ausführen, wie Sie sich das vorgestellt haben. Ebenso ist es möglich, dass es wegen bestimmter Arbeiten oder Vorhaben Probleme mit der Baubehörde gibt. Als Laie wissen Sie in solchen Fällen oft nicht, wie Sie mit der Situation umgehen sollen. Es ist dann wichtig, dass Sie sich an einen Experten auf dem Gebiet wenden.

Was macht ein Rechtsanwalt?

Fast jeder benötigt irgendwann in seinem Leben einen Rechtsbeistand. Dieses Privileg kommt dem Rechtsanwalt zu. Er übt einen anerkannten Beruf aus, der dem Standesrecht unterliegt. Nur er darf Menschen in rechtlichen Fragen verbindlich beraten. Jedem anderen, der nicht über die notwendige Qualifikation verfügt, sind die Beratungen gesetzlich verboten. Der Rechtsanwalt absolviert zuerst ein mehrjähriges Jurastudium. Im Anschluss legt er das Erste Staatsexamen ab. Mit ihm wird er vor dem Gesetz zum Halbjuristen.

Die elterliche Sorge im Familienrecht

Eltern haben sowohl die Pflicht als auch das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen, dies wird durch den Gesetzgeber im Familienrecht geregelt. Aber was bedeutet die sogenannte elterliche Sorge eigentlich? Die Sorge um das Kind setzt sich aus drei Teilen zusammen, die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die gesetzliche Vertretung. Unter der Personensorge versteht man, dass die Eltern die Aufgabe haben, sich um ihr Kind und deren Angelegenheiten zu kümmern. Sie tragen die Verantwortung, dass es ihm gut geht und dass es sich zu einem sozialen, gesellschaftsfähigen Individuum entwickelt.

Der Besuch bei einem Rechtsanwalt

Es muss keine Verhandlung vor einem Gericht bevorstehen, um sich einen Rat bei einem Rechtsanwalt einholen zu wollen. Ein Strafzettel oder aber ein säumiger Mieter können bereits vollkommen ausreichend sein, um in der Folge eine rechtliche Beratung nach sich zu ziehen. Bei einem Besuch bei einem Anwalt gilt es nicht nur auf dessen Kompetenz und Erfahrung zu achten, denn als Auftraggeber und Mandant sollten vor allen Dingen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit vollumfänglich genutzt werden.

Fachanwalt für Familienrecht - Aufgaben und Funktionen

Das Leben der meisten Menschen findet in einer Familie oder anderen familienähnlichen Gemeinschaften statt. In diesen Strukturen ist jeder Beteiligte eingebunden, gleichgültig ob als Elternteil, Geschwister oder Einzelkind. Im Laufe der Jahre kommt dann oft noch der Ehepartner oder Lebensabschnittspartner hinzu. Trennen sich die Ehegatten, sollte jeder für sich einen Fachanwalt für Familienrecht wie von der Rechtsanwaltskanzlei Janssen und Enninga konsultieren. Der Fachanwalt muss zuerst ein juristisches Studium sowie das dazugehörige Referendariat erfolgreich abschließen.

Wann das Familienrecht zum Einsatz kommt

Innerhalb einer Familie kann es immer wieder zu rechtlichen Problemen kommen. Das vor allen Dingen dann, wenn eine Trennung oder Scheidung ansteht. Dann müssen einige Dinge geregelt werden, wenn man keine Einigung erzielen kann. So kann es zum Beispiel darum gehen, wer nach der Trennung oder Scheidung weiterhin in der gemeinsamen Wohnung lebt und wer sich einen anderen Wohnraum suchen muss. Ebenso muss geklärt werden, wer den möglicherweise gemeinsam erworbenen Hausrat behalten darf.