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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

2019

Fachanwalt Arbeitsrecht

Für jedes Unternehmen spielt das Arbeitsrecht eine entscheidende Rolle – soweit es Mitarbeiter beschäftigt. Beim Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen oft juristische Fragen beispielsweise bei Urlaubsansprüchen, bei der Elternzeit, beim Mutterschutz, beim Abschluss von Arbeitsverträgen und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Treten Fragen auf oder müssen juristische Probleme geklärt werden, so kann ein Fachanwalt Arbeitsrecht beratend zur Seite stehen.Neue Mitarbeiter einstellen Bei der Personalplanung sollten rechtzeitig und gründlich alle Fragen vorab geklärt werden.

Mit einem Vermächtnis kann man Vermögensvorteile zukommen lassen

Es ist sinnvoll, schriftlich festzulegen, wer den Nachlass erhalten soll, nachdem man verstorben ist. Dies ist mit Hilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags möglich. Auf diese Weise kann auch ein Vermächtnis verfasst werden. Mit einem Vermächtnis, wie es Rechtsanwalt und Notar a.D. Volker Köckritz aufsetzen kann, kann man einer Person, die in so einem Fall zum Bedachten wird, einen Vermögensvorteil zukommen lassen. Der Bedachte wird auf diese Weise jedoch nicht als Erbe eingesetzt.

Wissenswertes und Relevantes zum Mietrecht

Der Mietvertrag Ein Mietvertrag ist ein Abkommen zwischen zwei Parteien, also dem Vermieter und dem Mieter, über die Vermietung eines Wohnobjekts. Der Vertrag muss sich an die bestehenden Regeln im Mietrecht halten, wie beispielsweise auch ein Schwerpunkt von Bürogemeinschaft Axel Siebe, Florian Siebe und Martina Pfeil. Dieser Vertrag beinhaltet grundlegende Aspekte wie die Höhe der Miete, der Kaution, der Nebenkosten und der Betriebskostenvorauszahlung sowie die Kündigungsfristen und die Regelungen zur Tierhaltung.