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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Wissenswertes und Relevantes zum Mietrecht

by Rhonda Simmmons

Der Mietvertrag Ein Mietvertrag ist ein Abkommen zwischen zwei Parteien, also dem Vermieter und dem Mieter, über die Vermietung eines Wohnobjekts. Der Vertrag muss sich an die bestehenden Regeln im Mietrecht halten, wie beispielsweise auch ein Schwerpunkt von Bürogemeinschaft Axel Siebe, Florian Siebe und Martina Pfeil. Dieser Vertrag beinhaltet grundlegende Aspekte wie die Höhe der Miete, der Kaution, der Nebenkosten und der Betriebskostenvorauszahlung sowie die Kündigungsfristen und die Regelungen zur Tierhaltung. Ebenso wird meist eine Hausordnung beigelegt. Die Hausordnung erläutert weitere Regeln wie zum Beispiel, was unter Ruhestörung fällt und wann Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Falls das Mietverhältnis befristet sein soll, kann dies nur durch einen triftigen Grund des Vermieters geschehen. Die Kaution ist eine Mietsicherheit für den Vermieter, falls der Mieter der Wohnung Schaden zugefügt hat. Wenn es nichts zu bemängeln gibt, wird die Kaution an den Mieter komplett zurückgezahlt. 

Kündigung durch Mieter oder Vermieter Für die Kündigung gelten für beide Parteien unterschiedlich Regeln. Der Vermieter kann das Mietverhältnis nur kündigen, wenn er Eigenbedarf anmeldet oder der Mieter wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen hat. Der Mieter kann nach Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen schriftlich kündigen. Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 5 Jahren beträgt die Frist 3 Monate. Je nach Dauer verlängert sich die Kündigungsfrist. Wenn nach Kündigungsablauf kein Auszug erfolgt kann der Vermieter eine Räumungsklage erheben. 

Neben- und Betriebskosten Je nach Anzahl der Bewohner in der Wohnung werden die Nebenkosten in dem Mietvertrag festgelegt. Außerdem zahlt der Mieter eine Vorauszahlung für die Betriebskosten, die unter anderem das Warmwasser, die Heizkosten und die Müllbeseitigung enthalten. Der Vermieter ist dazu verpflichtet jährlich eine Betriebskostenabrechnung aufzustellen. 

Besuch in der Wohnung Grundsätzlich ist dem Mieter immer gestattet Besuch in seiner Wohnung zu empfangen, da dies unter seine privaten Angelegenheiten fällt. Der Besuch darf sich auch längere Zeit in der Wohnung aufhalten und übernachten. Bis zu 6 Wochen stellt dies kein Problem dar. Falls eine weitere Person länger bleibt, sollte das dem Vermieter mitgeteilt werden um Probleme zu verhindern. Dadurch kann sich aber auch die Miete sowie die Nebenkosten erhöhen. Falls der Vermieter kommen möchte gelten strenge Regeln und das Mietrecht fällt in diesem Fall zu Gunsten des Mieters aus. Der Vermieter muss sich immer rechtzeitig ankündigen, darf die Wohnung nicht in Abwesenheit des Mieters betreten und hat auch kein Recht auf einen Schlüssel. 

Tierhaltung Im Mietrecht sind Tiere nicht generell verboten. Kleintiere sind immer erlaubt. Bei Hunden und Katzen entscheidet der Vermieter je nach Einzelfall oder es gilt was in der Hausordnung steht. Falls im Laufe des Aufenthalts ein Wunsch nach einem Tier aufkommt, kann das generell nicht untersagt werden. 

Mietminderung oder Mieterhöhung Falls Mängel in der Wohnung die Nutzung einschränken, kann der Mieter eine Mängelanzeige bei dem Vermieter einreichen. Eine Erhöhung könnte in Form einer Staffelmiete entstehen oder wegen Modernisierungsmaßnahmen am Wohnobjekt. 

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