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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Fachanwalt Arbeitsrecht

by Rhonda Simmmons

Für jedes Unternehmen spielt das Arbeitsrecht eine entscheidende Rolle – soweit es Mitarbeiter beschäftigt. Beim Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen oft juristische Fragen beispielsweise bei Urlaubsansprüchen, bei der Elternzeit, beim Mutterschutz, beim Abschluss von Arbeitsverträgen und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Treten Fragen auf oder müssen juristische Probleme geklärt werden, so kann ein Fachanwalt Arbeitsrecht beratend zur Seite stehen.Neue Mitarbeiter einstellen

Bei der Personalplanung sollten rechtzeitig und gründlich alle Fragen vorab geklärt werden. Hierbei sollte im Vorfeld geprüft werden, ob bei Spitzenbelastungen nicht die Inanspruchnahme von Dienstleistungsbetrieben die bessere Wahl ist. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern kann für einen überschaubaren Zeitraum ebenfalls in Betracht gezogen werden. Die Personalplanung fängt generell mit der Anfertigung eines Stellenprofils an. In diesem werden die planmäßigen Anforderungen festgehalten. Bei der Planung sollte auch berücksichtigt werden, ob eine Aushilfskraft ausreicht oder ab eine Teil- oder Vollzeitkraft benötigt wird. Für die Mitarbeitersuche können Stellenausschreibungen in überregionalen oder lokalen Zeitungen sowie in Internetjobbörsen geschaltet werden. Preiswerter ist die Hinzuziehung des zuständigen Jobcenters. Alternativ können auch professionelle Arbeitsvermittler beauftragt werden, die jedoch für die Vermittlungen eine nicht unerhebliche Provision kassieren.Der Arbeitsvertrag

Wurde ein neuer Mitarbeiter gefunden, muss anschließend der Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Bei der Ausarbeitung kann ein Fachanwalt Arbeitsrecht behilflich sein. Dafür gibt es generell keine vorgeschriebene Form. Dennoch ist es ratsam, den Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten, da es zu mehr Rechtssicherheit führt und generell die tägliche Zusammenarbeit erleichtert.Kündigung von Mitarbeitern

Der Arbeitsvertrag bildet die Basis für jedes Beschäftigungsverhältnis. Dieser ist ein gegenseitiger und privatrechtlicher Austauschvertrag. Durch ihn werden der Arbeitgeber zur Lohnzahlung und der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet. Generell wird der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis zu beenden. Im Einzelfall kann je nach Vertragsgestaltung das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen beendet werden. Diese Gründe können sein: Abschluss eines Aufhebungsvertrages, Anfechtung und Ablauf der Frist bei befristeten Verträgen. Ist eine der beiden Parteien mit der Kündigung nicht einverstanden, kann ein Fachanwalt Arbeitsrecht eingeschaltet werden, um die Angelegenheit zu prüfen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen.Teilzeitarbeit und Minijob

Ist die betriebliche Regelarbeitszeit kürzer als die der Vollzeitkräfte, so sind Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt. Geringfügig Beschäftigte zählen ebenfalls zu den Teilzeitbeschäftigten. Für diese Beschäftigungsgruppe gelten Sonderregelungen. Grundsätzlich sind bei Teilzeitarbeit dieselben Regeln zu beachten wie bei Vollzeitkräften, da sich beide Beschäftigungsverhältnisse nur durch die Arbeitszeitdauer unterscheiden. Ein Arbeitnehmer in Teilzeit muss genauso behandelt werden wie ein Vollzeitarbeitnehmer. Dem Teilzeitarbeitnehmer ist das entsprechende Arbeitsentgelt zu zahlen, das dem Anteil der Arbeitszeit im Vergleich zu einem Vollzeitarbeitnehmer entspricht. Auch für Arbeitnehmer in Teilzeit gelten dieselben Rechte. Kommt es zu juristischen Streitigkeiten, so kann ein Fachanwalt Arbeitsrecht behilflich sein, den Streit beizulegen oder beide Parteien an einen Tisch zu bringen bis es zu einer gütlichen Einigung kommt.

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