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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Was versteht man unter Zivilrecht?

by Rhonda Simmmons

Das Zivilrecht wird auch als Privatrecht bezeichnet. Während das öffentliche Recht der Erhaltung des Staates dient, soll dieses Recht das Handeln von juristischen und natürlichen Personen schützen. Im Strafrecht, das zum öffentlichen Recht gehört, ist wiederum die Bestrafung von verschiedenen Handlungen festgelegt.


Diese Bereiche sind von dem Rechtsgebiet umfasst
Das große Rechtsgebiet umfasst die Regelung unterschiedlicher Rechtsbeziehungen von natürlichen Personen wie beispielsweise Bürgern und juristischen Personen wie beispielsweise Vereinen und Unternehmen. Da es hauptsächlich um die Beziehung zwischen Bürgern geht, wird das Gebiet auch als bürgerliches Recht bezeichnet. Vereinfacht kann gesagt werden, dass sämtliche Angelegenheiten des alltäglichen Lebens, bei denen der Staat nicht als eine der beiden Parteien beteiligt ist, umfasst sind. Das bedeutet, beide Parteien stehen auf einer Stufe und es gibt keine Überordnung wie im öffentlichen Recht durch den Staat. Beide Rechtssubjekte – juristische und/oder natürliche Personen sind gleichgestellt. Beispiele, die vom Zivilrecht umfasst sind, sind unter anderem das Familienrecht, das Mietrecht und das Handelsrecht, aber auch das Erbrecht. In manchen Fällen folgt auf eine strafrechtliche Verurteilung – also der Bestrafung für eine Handlung – auch eine zivilrechtliche Verurteilung, in der zum Beispiel der Schadenersatz geregelt wird.


In welche Bereiche wird das Rechtsgebiet unterteilt?
Eines der beiden großen Gebiete des Zivilrechts sind das bürgerliche bzw. das allgemeine Privatrecht. Das allgemeine Privatrecht lässt sich wiederum in fünf Bereiche gliedern. Zu diesen zählen der allgemeine Teil, das Schuldrecht, das Sachrecht, das Erbrecht und das Familienrecht. Verjährungen von Ansprüchen, die Ausübung von Rechten sowie Regeln zum Abschluss von Verträgen sowie die Geschäftsfähigkeit sind hier geregelt. Weitere Inhalte sind Sicherheitsleistungen, Sachen und Tiere und Personen. Im zweiten Teil, dem Schuldrecht, ist unter anderem die Regelung von Kaufverträgen oder Dienstverträgen festgeschrieben. Dieser Bereich befasst sich dementsprechend mit verschiedenen Schuldverhältnissen und regelt dadurch auch den Schadenersatz. Das Sachrecht umfasst hingegen unter anderem das Eigentumsrecht und das Besitzrecht. Der Vermögensübergang nach einem Todesfall wird im Erbrecht geregelt. Die Ansprüche zwischen Ehepartnern und Angehörigen werden durch das Familienrecht geregelt.


Diese Bereiche zählen zum Sonderprivatrecht
Neben dem allgemeinen Privatrecht gibt es im Zivilrecht auch das Sonderprivatrecht. Dieses Gebiet umfasst unter anderem das Arbeitsrecht und das Handelsrecht. Im Handelsrecht sind Vorschriften niedergeschrieben, die für Kaufleute gelten. Das Arbeitsrecht befasst sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Aber auch das Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht gehören zu diesem Bereich. Ebenfalls ist das Verkehrszivilrecht, das Wertpapierrecht und das Konsumentenschutzrecht Teil des Sonderprivatrechts. Es ist zudem genau geregelt, wie ein gerichtliches Verfahren bei Streitigkeiten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen vorzugehen und was dabei zu beachten ist. Grundsätzlich liegt dem Rechtsgebiet der Grundsatz der Freiheit des Willens zugrunde.

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