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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Fachanwalt für Erbrecht - Beratung nach einem Todesfall

by Rhonda Simmmons

Nachdem jemand verstorben ist, muss sich um das Erbe dieser Person gekümmert werden. In den meisten Fällen wird das die Familie sein, also zunächst die Kinder, Geschwister oder auch die Eltern, wenn diese noch leben. In vielen Familien wird das Thema Erbe wohl nicht zu weitgehenden Problemen führen, sofern nur Alltagsgegenstände und Geld hinterlassen wurden. Dennoch muss man sich um die Abwicklung des Erbes kümmern. Dazu gehört beispielsweise, dass der Tod einer Person natürlich den Behörden gemeldet wird. Weiterhin muss die Wohnung gekündigt werden, sofern es sich nicht um Eigentum handelt. Rechnungen und Kontobewegungen sollten analysiert werden, damit man abklären kann, welche finanziellen Verpflichtungen der Erblasser monatlich zu bedienen hatte. Konten müssen aufgelöst werden, Versicherungsverträge und sonstige Verbindlichkeiten sind zu kündigen. Damit man nach einem Todesfall in der Familie an all diese Punkte denkt, ist es empfehlenswert, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren, sollte man mit diesen Vorgängen keine Erfahrung haben. Er hilft bei der Beschaffung eines Erbscheins, mit dem die Erben nachweisen können, dass sie zur Abwicklung des Nachlasses berechtigt sind. Möchte man diese Tätigkeiten nicht selbst ausführen, kann ein Fachanwalt für Erbrecht auch als Nachlassverwalter eingesetzt werden und tritt mittels einer Vollmacht mit denjenigen in Kontakt, die über den Tod der Person zu informieren sind. Der Fachanwalt kann zudem bevollmächtigt werden, auf den Namen des Erblassers lautende Verträge zu beenden.

Ist die Erbfolge nicht klar, kann der Fachanwalt für Erbrecht auch diesbezüglich beraten. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Familienverhältnisse nicht direkt überschaubar sind. Das kann der Fall sein, wenn mehrere Kinder aus verschiedenen Ehen hervorgegangen sind, die nicht alle Kontakt miteinander haben. Gleichzeitig kann es sein, dass ein Erblasser zwar noch rechtlich gesehen verheiratet ist, aber schon seit Jahren getrennt lebt, die Scheidung aber nie rechtskräftig vollzogen wurde. In diesem Fall wäre die Ehe noch rechtsgültig und würde dazu führen, dass der Ehepartner neben den Kindern Erbe ist und somit nach gesetzlicher Erbfolge Anspruch auf die Hälfte des Erbes hätte. Das restliche Erbe würde zu gleichen Teilen auf die Kinder des Erblassers fallen. Unübersichtlicher wird es, wenn Kinder des Erblassers bereits verstorben sind und deren Kinder, also die Enkel des Erblassers, an die Stelle seiner Kinder treten. Sind die Familienverhältnisse insgesamt bekannt, kann der Fachanwalt das Erbe der einzelnen Personen berechnen und Unsicherheiten ausräumen. Die Nachkommen können folglich das Erbe verteilen. Der Vorgang wird erleichtert, sollte der Erblasser ein Testament hinterlassen, in dem exakt aufgeführt ist, wer was erben soll. Dieser letzte Wille ist bindend und setzt die gesetzliche Erbfolge, ausgenommen der Pflichtteile, außer Kraft.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht Ralph-Patrick Paul, nachgelesen werden.

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