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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Zivilrecht – Die Rechtsgrundlage für private Rechtsansprüche

by Rhonda Simmmons

Kuriose Verbindlichkeiten aus dem neuen Handyvertrag oder doch der traditionelle Erbschaftsstreit – zivile Klagen haben in den letzten Jahrzehnten an Präsenz zugenommen. Im Tete-A-Tete zwischen unüberbrückbaren Streitigkeiten zwischen den Gartennachbarn oder auch bare Schuldfragen werden in separaten Gesetzen und an dafür extra eingerichteten Instituten – den Zivilgerichten – behandelt. Dieses Zivilrecht steuert dabei die Anspruchsklagen oder die Verteidigung sehr persönlicher Rechtsansprüche.

Historische Entwicklung hin zum Privatrecht
Geprägt wurde es von mehreren historischen Rechtsgrundlagen. So finden viele juristische Aspekte des 1804 etablierten Code Civil aus Frankreich Berücksichtigung. Als umfassende Ergänzung dienen folglich kodifizierte Landesrechte. So lassen sich Bezüge zum allgemeinen Landesrecht für die preußischen Staaten von 1794 und dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis anno 1756 erkennen. Angepasst an die immer komplexeren Beziehungen zwischen juristischen sowie Privatpersonen erstmals im Zuge der Urbanisierung und Industrialisierung sowie später im technischen Wandel verstand es die Grundlagen der Anliegen von Privatpersonen zu regeln. Viele zivilrechtliche Fälle unterliegen daher dem Credo Bürger X gegen Bürger Y. Anders als beim öffentlichen Recht zwischen Bürger und Staat werden hierbei aber auch Differenzen zwischen Bürger und Unternehmen beziehungsweise (deren) rechtlichen Vertretern im Zivilrecht geregelt. Aus der gestiegenen Komplexität möglicher juristischer Situationen hat sich zudem in den letzten Dekaden die Rechtsschutzversicherung etabliert.

Rechtliche Grundlage in vielen Alltagsfällen
Das Zivilrecht – wie das Privatrecht neben der Bezeichnung bürgerliches Recht auch benannt wird – gilt als eines der umfassendsten Rechtsgebiete und ist in Gesetzestexten verankert. Diese regeln entscheidende Belange und Rechtsansprüche hinsichtlich Personen und Tieren, aber auch Sachen und anderen persönlichen Forderungen. Dank der Unterteilung von allgemeinem Privatrecht inklusive Erb- und Familienrecht – auch das Schuldrecht gehört hierzu – und dem Sonderprivatrecht samt Arbeits- und Handelsrecht werden vielfältige Wirkungsfelder abgedeckt. In manchen Staaten gilt zudem der sogenannte Grundsatz der Privatautonomie. Dieser gewährt die Freiheit der persönlichen Entscheidung zum Vertragsschluss. Daher liegt das erste Gebiet auf der Hand: Unterschiedlichste Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern dominieren das tägliche Geschäft. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Kauf- sowie Mietverträge. Aus diesem Grund präsentiert sich das Privatrecht auch in verschiedenen Segmenten beheimatet, in den oben genannten Beispielen im Kauf- sowie Mietrecht. Gesetzesbücher legen die Basis für die einige persönliche juristische Entscheidungen. Als deutlich privater verstehen sich die Regelungen zum Familienrecht. Die sich daraus erschließende Tiefe der Spezialgebiete verlangt daher auch oft einen Spezialanwalt für entsprechend juristisches Terrain. So lassen sich Willenserklärungen sowie Geltungsvoraussetzungen effektiv durchsetzen. Ebenso basieren Aspekte von Terminlichkeiten beziehungsweise Fristen genauso wie Verjährung auf klaren Handlungsrichtlinien. Und auch mögliche Schadensansprüche gegenüber Privatparteien oder Unternehmen sowie Gesellschaften lassen sich hierdurch festlegen. Schmerzensgeld und Beleidigungen zählen auch dazu. Dazu gesellen sich Gesetzestexte im Wertpapier- und Verkehrszivilrecht. Fragen hinsichtlich allgemeiner Geschäftsbedingungen, Vertragsentwürfen und einer Durchsetzung deren Inhalte gehören demzufolge zur Tagesordnung im Zivilrecht.

Weitere Informationen finden Sie bei Rechtsanwaltskanzlei Craul & Mai.

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