Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.
Das Arbeitsrecht ist eine komplexe und dynamische Rechtsmaterie, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitg
Das Arbeitsrecht bildet die Grundlage für ein gerechtes und transparentes Beschäftigungsverhältnis. Es re
Aufhebungsverträge sind im modernen Arbeitsrecht ein wichtiges Instrument zur Beendigung von Arbei
Scheidung ist ein Thema, das oft von gesellschaftlichem Stigma umgeben ist und gleichzeitig eine der eins
Eine Kündigung kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis sein. Um die eige
1. Qualifikation
Ein Fachanwalt für Erbrecht und Testament verfügt als Spezialist für Pflichtteilsrecht und Testamentsgestaltung über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in diesen Fachgebieten, ebenso wie der Rechtsanwalt für internationales Erbrecht bei der Rechtsanwältin Susanne Franke. Häufig ist dieser Fachanwalt gleichzeitig von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. als Testamentsvollstrecker zertifiziert.
2. Testament und Erbvertrag
Der Erblasser kann seine Wünsche und Ziele, für den Fall seines Todes, in folgenden Formen zum Ausdruck bringen. Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen. Der Erblasser kann sein Testament jederzeit einseitig widerrufen. Es besteht also keine Bindungswirkung gegenüber den als Erben eingesetzten Personen. Das heißt mit dem Widerruf des Testaments entfallen seine Regelungen vollständig. Das gemeinschaftliche Testament ist eine gemeinsame, letzte Verfügung von Todes wegen vom Ehegatten. Ein Widerruf ist bei wechselseitigen Verfügungen nur zu Lebzeiten des anderen Ehegatten zulässig. Das Recht zum Widerruf erlischt mit dem Tod des anderen Ehegatten. Das heißt ab diesem Zeitpunkt tritt eine Bindungswirkung ein, es kann also vom Überlebenden nicht mehr widerrufen werden. Eine vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag. Dabei wird eine Verfügung über die Erbeinsetzung und die Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen getroffen. Soweit sich ein Erblasser in einem Erbvertrag gebunden hat, ist ein Widerruf unzulässig, auch bei einem Rechtsanwalt für internationales Erbrecht.
3. Testamentsvolstrecker
Der Testamentsvollstrecker hat dafür zu sorgen, dass die in dem Testament aufgelisteten Verfügungen des Erblassers auch tatsächlich durchgeführt werden. Eine Testamentsvollstreckung ist dann sinnvoll, wenn ein Angehöriger seinen Unterhalt aus dem Nachlass bestreiten muss. Da die Verteilung des Nachlasses mitunter schwierig und damit zeitaufwendig ist, werden diejenigen Erben benachteiligt, die aus dem Nachlass Unterhalt beziehen und damit auf eine schnelle Verteilung angewiesen sind. Ein Testamentsvollstrecker hat dann dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Mittel diesem Angehörigen schnell zur Verfügung gestellt werden. Eine Testamentsvollstreckung ist nicht ganz billig. Üblicherweise erhält der Testamentsvollstrecker 2-3% des Nachlasswertes an Honorar.
4. Pflichtteilsrecht
Das Pflichtteilsrecht ist das Mindest-Erbrecht von Abkömmlingen, Ehegatten, Eltern, wenn der Erblasser keine Kinder hat. Der Zusatzpflichtteil ist derjenige Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben, der besteht, wenn der zugewandte Erbteil geringer ist als der hälftige Erbteil. Der Mindest-Erbanspruch kann aber auch dadurch umgangen werden, indem der Erblasser zu Lebzeiten sein Vermögen verschenkt und es demzufolge im Erbfall nichts mehr zu verteilen gibt. Der Pflichtteilsanspruch wird in diesem Fall vom Pflichtteils-Ergänzungsanspruch geschützt. Der Pflichtteils-Ergänzungsanspruch kann sich sowohl gegen einen Dritten als auch gegen einen Erben richten, wenn dieser innerhalb der Frist von zehn Jahren einige Vermögensgegenstände geschenkt erhalten hat, die im Fall der Zurechnung zum Nachlass zu einem erhöhten Pflichtteilsanspruch der übrigen Berechtigten führen würde.
5. Auflagenschenkung
Eine anerkannte Gestaltung, die den Genuss der günstigen Grundstücksbewertung ermöglicht, ist die sogenannte Auflagenschenkung. Hier wird dem Bedachten ein Geldbetrag zugewandt unter der Auflage, mit diesem Betrag ein Grundstück zu kaufen oder ein Haus zu bauen. In diesem Fall wird der Geldbetrag nicht mit dem Nennwert, sondern nach den Bewertungsgrundsätzen des zu erbauenden Hauses (also mit ca. 80% des Verkehrswertes) ermittelt. Mit dieser Methode erreicht man einen Bewertungsabschlag von 20%. Nach den obigen Ausführungen wird der Nachlasswert durch die Differenz von Verkehrswert und Verbindlichkeiten errechnet. Da wegen der oben dargestellten Bewertungsrichtlinien der Nachlasswert eines Grundstücks nur ca. 80% des Verkehrswertes beträgt, müssen auch die Verbindlichkeiten im entsprechenden Verhältnis gekürzt werden.
6. Titelverleihung
Erst 2005 wurde der von der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführte standesrechtlich geschützte Titel Fachanwalt für Erbrecht und Testament eingeführt. Wer "Fachanwalt für Erbrecht" werden will, muss einen Lehrgang mit 120 Zeitstunden absolvieren und drei Klausuren mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Stunden erfolgreich bestehen. Die Rechtsanwaltskammer verleiht diesen Titel nur, wenn der Anwärter zuvor 80 Erbrechtsfälle bearbeitet hat.
Teilen