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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Arbeitsrecht

by Rhonda Simmmons

Zum Arbeitsrecht zählen unterschiedliche Gesetze und Verordnungen. Auch verschiedene rechtsverbindliche Bestimmungen hinsichtlich einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit werden vom geltenden Arbeitsrecht erfasst. Dabei wird zwischen dem Individualarbeitsrecht, in dem die Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt ist und dem Kollektivarbeitsrecht zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften unterschieden. 

Kommt es zu Auseinandersetzungen im arbeitsrechtlichen Bereich, wird von den involvierten Parteien meist ein Fachanwalt hinzugezogen, beispielsweise Rechtsanwalt Dr. Manfred Laumann. Diese Anwälte verfügen über ein spezielles Fachwissen, dass sie in einem Fachanwaltslehrgang erworben haben. Um eine Zulassung von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zu erhalten, muss ein Fachanwalt mindestens 100 Fälle selbstständig bearbeitet haben und diese gemeinsam mit dem Fachanwaltsantrag vorlegen. Nachdem die  Rechtsanwaltskammer die Unterlagen sorgfältig geprüft hat, erhält der Anwalt die Erlaubnis den Titel Fachanwalt zu führen. Der arbeitsrechtliche Bereich zählt zum Zivilrecht und besteht aus zahlreichen Rechtsquellen. 

Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften finden sich in den Gesetzestexten des Bürgerlichen Gesetzbuches, Kündigungsschutzgesetzes, Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Teilzeitbefristungsgesetzes und Betriebsverfassungsgesetzes. Das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz beinhalten ebenfalls arbeitsrechtliche Bestimmungen. Durch das Individualarbeitsrecht ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Arbeitsrechtliche Bestimmungen gelten nicht nur während der Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern müssen von den Beteiligten ebenfalls während der Anbahnung und bei Beendigung einer Tätigkeit beachtet werden. Aus diesem Grund kann beispielsweise ein abgelehnter Bewerber die Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch vom Unternehmen einfordern. 

Außerdem haben Arbeitnehmer das Recht aufgrund des Gleichstellungsgesetzes bei einer Diskriminierung wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder einer Behinderung Schadenersatz zu verlangen. Das Individualarbeitsrecht beinhaltet auch Regelungen hinsichtlich des Urlaubs, der Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft. Rechtliche Grundlagen für die Gestaltung der Probezeit, eines Betriebsübergangs oder einer betrieblichen Übung sind ebenfalls in den Richtlinien enthalten. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses müssen die arbeitsrechtlichen Vorschriften gleichfalls eingehalten werden. Ein Beschäftigungsverhältnis kann durch Kündigung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, durch einen Aufhebungsvertrag, eine Befristung oder eine Vertragsanfechtung beendet werden. 

Einer verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers muss mindestens eine schriftliche Abmahnung vorausgehen. Außerdem muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer trotz Ermahnung die gleiche Vertragsverletzung weiterhin begeht. Zu den wichtigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zählen auch die Regelungen zum Kündigungsschutz, das Recht des Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und eine eventuelle Zeugniskorrektur sowie allgemeine Vorschriften zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im Kollektivarbeitsrecht sind die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Arbeitgeber und den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geregelt. Vorschriften, Fragen und Richtlinien zum Betriebsrat und eventuelle Mitbestimmungsrechte werden ebenfalls im Kollektivarbeitsrecht behandelt. Bei Tarifverhandlungen oder Betriebsvereinbarungen spielt das Kollektivarbeitsrecht eine wichtige Rolle. Der Abschluss eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung setzt entsprechende Kenntnis der gültigen Regelungen voraus. 

Ob ein Streik zulässig ist oder nicht und welche Möglichkeiten der Arbeitgeber hinsichtlich einer Aussperrung hat, ist ebenfalls Bestandteil des Kollektivarbeitsrechts. Fachanwälte sind mit dieser komplexen Thematik vertraut und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch vor dem Arbeitsgericht. Da die Gesetze und Vorschriften gerade auf diesem Gebiet sehr umfangreich sind, wird kaum ein Angestellter Probleme mit dem Arbeitgeber ohne Hilfe eines Fachanwalts lösen. Der Arbeitsrechtsanwalt ist bei allen Fragen rund um den Arbeitsplatz, Arbeitsvertrag und das Arbeitsverhältnis der beste Ansprechpartner. Er kennt sich in den Gesetzestexten bestens aus und kann seine Mandanten deshalb erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Forderungen unterstützen.

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