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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Strafverteidiger

by Rhonda Simmmons

In der deutschen Rechtsprechung und im Rahmen einer Verhandlung muss ein Beschuldigter sich nicht selbst verteidigen, sondern kann eine Unterstützung erhalten. In diesem Fall spricht man von einem Strafverteidiger, wie Rechtsanwalt Jan Boße.

In der offiziellen Bezeichnung wird dieses Organ der Rechtsprechung auch als Verteidiger bezeichnet, der einem Beschuldigten in einer Verhandlung zur Seite steht. Er ist dabei ein selbstständiges Organ. Auch wenn man ihn mit einem Rechtsanwalt vergleichen kann, ist er ihnen nicht zwingend gleichgestellt. In diesem Falle kann es sich auch um einen Vertrauten des Angeklagten handeln. Seine Eignung als Verteidiger muss aber zuvor vom Gericht überprüft und genehmigt werden. 

In bestimmten Fällen kann ein Strafverteidiger auch von einem Gericht berufen werden, wenn eine Verteidigung des Angeklagten nicht übernommen werden will, dann wird er als Pflichtverteidiger bezeichnet und wird von staatlicher Seite vergütet.  Jedem Beschuldigten steht ein Verteidiger zu. Diese Regelung ist auch in der Strafprozessordnung §137 hinterlegt wurden.   

Aufgaben

Der Verteidiger muss sich nicht an die Weisungen der Staatsanwaltschaft halten, darf ihnen aber auch keine erteilen. Allerdings ist der Verteidiger innerhalb einer Verhandlung immer dem Richter unterstellt. Dies bedeutet, dass der Richter entscheidet, wann ein Teilnehmer der Verhandlung zu Wort kommen darf. In diesem Zusammenhang wird auch darüber entschieden, welche Fragen gestellt werden dürfen. Sind diese nicht relevant für die Beweisaufnahme oder würden sie die Verhandlung nicht fördern, dann darf die Frage auch abgelehnt werden.   

Der Verteidiger kann gegen diese Entscheidung in den Einspruch gehen und begründen, warum seine Handlungsweise seines Erachtens nach richtig sei. Im Nachhinein wird dann über die Durchführung der Maßnahme erneut entschieden.   

Ein Verteidiger muss nicht allein handeln, denn es obliegt dem Angeklagten, wie viele Verteidiger er wählt. Drei sind maximal möglich, vorausgesetzt der Angeklagte wählt den Verteidiger selbst aus. Bei einer Pflichtverteidigung ist nur ein Verteidiger üblich. 

Der Verteidiger hat immer das Ziel den bestmöglichen Ausgang des Prozesses zu Gunsten des Angeklagten zu erstreben. In diesem Falle kann es sich um einen Freispruch handeln, wenn die zur Last gelegte Tat widerlegt werden kann.  

Der Verteidiger ist in der Pflicht seinen Mandanten immer so zu beraten, dass er sich in der Verhandlung nicht unnötig belasten würde und kann ihm auch empfehlen, dass er die Aussage verweigert und nur der Verteidiger für ihn das Wort ergreift.  In diesem Zusammenhang ist er auch verpflichtet alle Strategien, die zur Anwendung kommen mit dem Mandanten zu besprechen und gegebenenfalls nach einer anderen Lösung zu suchen, wenn der Mandant mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist.

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