über mich

Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

letzte Posts

Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Rechtsanwälte

by Rhonda Simmmons

Rechtsanwälte - Männer in Maßanzügen, Frauen in schicken Kostümen und Designeraktentaschen, so kennen viele von uns Angehörige dieser Berufsgruppe aus US-amerikanischen Fernsehserien. 

Aber was machen Rechtsanwälte eigentlich genau? Wann kann ich mich an einen Rechtsanwalt wenden und wann sollte ich dessen Dienste in Anspruch nehmen?  

Ausbildung zum Rechtsanwalt

Voraussetzung ist zu aller erst die Absolvierung des Abiturs (in Österreich: Matura) um überhaupt zum Studium der Rechtswissenschaften zugelassen zu werden. An einigen Hochschulen in Deutschland ist die Zulassung zum wohl beliebtesten Studienfach durch den Numerus Clausus beschränkt. Das bedeutet, dass man beim Abitur eine bestimmte Abschlussnote benötigt, um zum Studium zugelassen zu werden. Dieser Numerus Clausus entsteht jedes Jahr neu und orientiert sich an der Bewerberzahl.  

Das Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland dauert 9 Semester (4,5 Jahre) und endet mit dem 1. Staatsexamen. Dieses Studium gliedert sich in Grundstudium, Hauptstudium und eben das 1. Staatsexamen.   

In Österreich gibt es grundsätzlich keinen Numerus Clausus bei der Zulassung zum Jurastudium. Das Studium dauert nur 8 Semester (4 Jahre) und endet mit der Diplomprüfung, welche sich aus mehreren Teilprüfungen zusammensetzt.  

Nach dem Abschluss des Studiums muss man, sowohl in Deutschland als auch in Österreich, Praxiszeiten absolvieren. Das bedeutet, man arbeitet bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. In Deutschland heißt diese Zeit Referendariat und dauert 2 Jahre. In Österreich absolviert man ein Gerichtspraktikum im Ausmaß von 5 Monaten.

In Deutschland folgt darauf das 2. Staatsexamen, welches aus mehreren schriftlichen Teilprüfungen und einer mündlichen Prüfung besteht. Mit Abschluss des 2. Staatsexamens ist man "Volljurist" und kann als Anwalt tätig werden. In Österreich schließt an das Gerichtspraktikum, die "Lehrzeit" beim Anwalt an. Man arbeitet bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt 3 Jahre als Rechtsanwaltsanwärter, ehe man zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen wird. Nach Abschluss der Rechtsanwaltsprüfung, welche aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht, ist man vollwertiger Rechtsanwalt und darf seine eigene Kanzlei eröffnen.  

Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes

Während ihres Studiums lernen die angehenden Anwälte mit den verschiedenen Rechtsgebieten umzugehen. Im Umgang mit den großen Rechtsgebieten, wie Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht sowie Strafrecht, samt ihren kleineren Teilbereichen, wie beispielsweise Verkehrsrecht, Sportrecht, Erbrecht oder Nachbarschaftsrecht sind Rechtsanwälte bestens ausgebildet. Viele Anwälte spezialisieren sich im Lauf ihrer Ausbildungszeit auf ein Rechtsgebiet, sodass man bei seiner Suche nach einem guten Rechtsbeistand zumeist auf Experten aus nur einem großen Rechtsgebiet stößt, wie beispielsweise auf Strafverteidiger oder Wirtschaftsanwälte.   

Anwälte stehen grundsätzlich mit ihren Beratungsleistungen jederzeit zur Verfügung. Egal ob es sich um die Beratung im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag oder einen handfesten Erbschaftsstreit handelt. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, ist es dringend anzuraten, einen Rechtsvertreter zu engagieren! Sollte man sich im schlimmsten Fall als Angeklagter vor einem Richter wieder finden, ist ein Rechtsbeistand obligatorisch und dieser kann auch vom Gericht beigegegeben werden. Man wird dann von einem Pflichtverteidiger vertreten.   

Anwälte sind, anders als Richter, parteiisch und kämpfen immer auf Seiten des Mandanten! Ein guter Rechtsanwalt kämpft also für Ihr Recht.

Teilen