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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Arbeitsrecht

by Rhonda Simmmons

Arbeitsrecht, der Teufel liegt oft im Detail!

Was hat es eigentlich mit dem Recht rund um die Arbeit auf sich? Die berühmte Lupe liegt schon bereit, um diese Komplexität kompetent zu definieren...

Im Arbeitsrecht sind sämtliche Verordnungen, Gesetze sowie verbindliche Bestimmungen gebündelt, die zur abhängigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeit gehören. Dabei gibt es eine inhaltliche Unterscheidung, und zwar in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt dabei das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, während das Kollektivarbeitsrecht für das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften verantwortlich zeichnet. Ein besonders wichtiger Bestandteil dieses Rechts ist dabei der Arbeitnehmerschutz. Falls es zu Fragen bezüglich des Arbeitsrechts kommt, kann man sich zum Beispiel an die Anwaltskanzlei Lindigkeit / Werder / Mertens wenden.  

Schon die Urahnen beriefen sich auf ihr Recht!
Selbst im Altertum war sie schon gegenwärtig, die Arbeit, welche von rechtlichen Regelungen begleitet wurde. Leider spielte der Dienstvertrag im römischen Recht eine eher untergeordnete Rolle, da die Sklavenarbeit schon weite Kreise gezogen hatte. Das Mittelalter hingegen wartete in Deutschland schon mit Dienstverhältnissen auf, die personenrechtliche Züge trugen. Abgesehen von ein paar Ausnahmen, in denen von Lohnarbeit in kleinem Umfang die Rede ist, ist es die 2. Hälfte vom 18. Jahrhundert, die als Beginn der Geschichte des Arbeitsrechts angesehen wird. In dieser Zeit schlug die Stunde der lohnabhängigen Arbeiter in Europa, des sogenannten Proletariats, welche die soziale Fragestellung, den Pauperismus, mit sich brachte. In England dagegen, kam es erst 1833 mit den Fabrikgesetzen zu einer Weiterentwicklung. Das Recht hatte besonders die Arbeitszeit von Kindern im Fokus und beschränkte diese für Kinder von 9 bis 13 Jahren auf täglich 8 Stunden und von 14 bis 18 Jahren auf täglich 12 Stunden, wobei Kinder, die noch nicht 9 Jahre alt waren, die Schule täglich besuchen sollten.

Mit der Europäischen Union beginnt eine neue Ära!
Die Liberalisierung des Arbeitsmarktes innerhalb der Europäischen Union brachte es mit sich, dass jetzt von einem staatenübergreifenden Recht rund um die Arbeit gesprochen wird. Alles wird jetzt zumeist gemeinschaftlich geregelt, und fundierte rechtliche Informationen rund um den Arbeitsvertrag, die Abmahnung, die Kündigung, die Abwicklung eines Arbeitsvertrages, die Abfindung, das Recht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das Procedere eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht stehen auf einem sicheren Fundament. Dabei ist die Komplexität der Materie nicht zu unterschätzen, denn auch der Gesetzgeber ruht nicht und trägt mit Gesetzesänderungen und umfangreichen Reformvorhaben in hohem Maße dazu bei. Stolpersteine sind also vorprogrammiert, die sich unter Umständen sowohl bei der Begründung als auch bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in großer Zahl zeigen. Oft kommt es in diesem Kontext zu Streitigkeiten, die sogar soweit führen können, dass sie existenzgefährdend sind. Gerade Zeiten einer schlechten wirtschaftlichen Konjunktur sind prädestiniert, heftige Kämpfe rund um den Arbeitsplatz auszufechten. Hart aber fair, so sollte deshalb im Zweifelsfall immer die Devise lauten...

Das Recht rund um die Arbeit entspringt also keineswegs dem "Buch mit den sieben Siegeln". Vielmehr ist es eine komprimierte Zusammenfassung von Gesetzen, Pflichten und Paragrafen, die vielleicht sehr hilfreich sein können, oder?

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