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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Ende einer Ehe ist meist unschön und mit viel Emotion verbunden. Sind zudem Kinder im Spiel, wird alles nochmals komplizierter. Endet eine Scheidung im Rosenkrieg oder sogar in einem Sorgerechtsstreit, weiß man oft nicht weiter. Ist die Situation unumgänglich, sollte man sich nicht scheuen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt auf diesem Gebiet zu holen. Dieser wird einem nicht nur helfen, die notwendige Papierarbeit zu bewältigen, sondern auch in so einer Lage einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem ist es hilfreich sich mit anderen Personen, die in einer ähnlichen Situation stecken, auszutauschen. Auf meinem Blog berichte ich, was das Thema Familienrecht alles umfasst und wie man bei einer Scheidung am besten vorgeht.

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Rosenkrieg und Sorgerechtsstreit

Das Verkehrsrecht

by Rhonda Simmmons

Das Verkehrsrecht, das im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals mit der Straßenverkehrsordnung gleichgesetzt wird, soll in erster Linie für einen reibungslosen und sicheren Verkehr sorgen. Nahezu jeder ist täglich Teil im Straßenverkehr, sei es als Auto- oder Radfahrer, Fußgänger oder Passagier in der Bahn. Dem entsprechend haben die gesetzlichen Verkehrsbestimmungen eine hohe Bedeutung für das geregelte Miteinander. 

Die verkehrsrechtlichen Bestimmungen stellen ein sehr komplexes Rechtsgebiet dar, das verschiedenste Rechtsbereiche aus dem öffentlichen Recht, dem Straf- und Zivilrecht in sich vereint. Nicht selten sind einzelne Rechtsnormen sehr detailliert und sorgen so immer wieder für reichlich Gesprächsstoff.

Neben den Regelungen für den Straßenverkehr fallen im weiteren Sinne auch das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht sowie das Binnen- und Seeschifffahrtsrecht unter das Verkehrsrecht. Ein Rechtsanwalt, der sich auf den Bereich Verkehrsrecht spezialisiert hat ist zum Beispiel Rechtsanwalt Dr. Manfred Laumann.

Relevante Gesetze und Verordnungen

Für den Bereich des Straßenverkehrs gelten zum einen eigens für den Straßenverkehr geschaffene Gesetze und Verordnungen, wie die Straßenverkehrsordnung und zum anderen Teilbereiche aus anderen Rechtsgebieten, wie etwa das Verkehrsstrafrecht. 

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Das StVG enthält als Bundesgesetz inhaltlich die grundsätzlichen Bestimmungen und Verhaltensvorschriften für den Straßenverkehr, die in zahlreichen Sonderverordnungen im Detail konkretisiert werden. So beschäftigt sich das StVG mit Regelungen über die Erteilung und den Einzug des Führerscheins, Fahrverbote oder Alkohol am Steuer, aber auch mit der Gefährdungshaftung und den Schadensersatzpflichten für den Fahrer bzw. Halter eines Fahrzeuges, wenn es zu einem Unfall kommt.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO)

In der Straßenverkehrsordnung sind die Verhaltenspflichten der am Verkehr teilnehmenden Personen und Fahrzeugführer konkretisiert. Neben generellen Regelungen, wie das „ständige Vorsichts- und Rücksichtsgebot" oder „Rechts-vor-links-Vorschrift" sind in ihr die Verkehrszeichen sowie Verbote und Beschränkungen beim Parken, beim Überholen, zu Geschwindigkeiten inner- und außerorts oder hinsichtlich zulässiger Fahrzeugladungen bestimmt. Teil der StVO ist auch der Bußgeldkatalog und die Speicherung von Daten in der zentralen „Verkehrssünderkartei" in Flensburg.

Die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)

Die StVZO hat die Zulassung von Fahrzeugen zum Inhalt und bestimmt die technischen Grundsätze und Anforderungen für Fahrzeuge, die am Verkehr teilnehmen. Praktischer Gegenstand sind insbesondere die Erteilung von Betriebserlaubnissen, Typ-Genehmigungen oder die regelmäßige Haupt- und Abgasuntersuchung.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Die FeV enthält die wesentlichen Vorschriften für die Eignung und die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. In ihr werden außerdem die Anforderungen an Personen für die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen und für den verantwortungsvollen Beruf des Berufskraftfahrers insbesondere für den Transport von Personen oder gefährlichen Gütern geregelt. So werden für diese Berufsgruppe regelmäßige ärztliche Untersuchungen zur medizinischen und psychologische Eignung unterzogen werden.

Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Die FZV hat die Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr, praktisch in Form von Fahrzeugbrief und Fahrzeugzulassung sowie deren Außerbetriebsetzung zum Gegenstand. Daneben wird die Zuteilung von KFZ-Kennzeichen geregelt. Ferner wird mit ihr festgelegt welche Fahrzeuge der Versicherungspflicht unterliegen und welche Daten im zentralen Fahrzeugregister zu speichern sind. 

Teilbereiche aus anderen Rechtsgebieten, die zum Verkehrsrecht zählen 

Hierzu zählen beispielsweise das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht oder das Verkehrszivilrecht. Mit diesen Vorschriften werden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Missachten von Verkehrszeichen und bei Straftaten wie Fahrerflucht oder übermäßigem Alkoholkonsum detaillierte Sanktionen festgelegt. Dazu zählen die Verhängung von Buß- und Verwarnungsgelder sowie Fahrverbote oder die Fahrerlaubnisentziehung, Punkte in Flensburg oder die Pflicht zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

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